Wir beantworten Ihre Fragen

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zum Ablauf des Prozesses? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an uns wenden.

Mit welchen Kosten muss ich insgesamt rechnen?

Die Kosten können je nach Stadt variieren. Unsere Preise umfassen alle angegebenen Leistungen. Sollte es besondere Bedingungen vor Ort geben oder ein längerer Zeitraum erforderlich sein, können zusätzliche Kosten anfallen. Wir informieren Sie gerne ausführlich über alle entstehenden Kosten.

Wann müssen die Schilder spätestens aufgestellt werden?

In der Regel beträgt die Frist 96 Stunden, damit andere Verkehrsteilnehmer die Schilder oder die Halteverbotszone rechtzeitig sehen und beachten können.

Wie lange muss ich das Halteverbot im Voraus beantragen?

Von der Beantragung bis zur Erteilung kann ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen vergehen. Beachten Sie dies bitte bei Ihrer Planung. Wir können jedoch auch kurzfristige Genehmigungen für Sie einholen.

Kann ich die Genehmigung auch selbst beantragen?

Ja, Sie können die behördliche Genehmigung selbst beantragen. Bitte achten Sie dabei auf die erforderlichen Voraussetzungen und Vorschriften. Alternativ übernehmen wir das gerne für Sie – profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!

Warum muss ich ein Datum mit angeben?

Das Datum bestimmt, ab wann die Umzugsschilder bzw. die Halteverbotszonen gültig sind. In der Regel beträgt die Vorlaufzeit 96 Stunden, damit die Schilder von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen und beachtet werden können.

Ist eine Besichtigung der Zone vorab notwendig?

Ein Termin vor Ort ist nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen jedoch eine kurze Besichtigung durch uns, um Missverständnisse zu vermeiden und zusätzliche Kosten für Sie auszuschließen.

Für welche Zwecke kann ich ein Halteverbot beantragen?

Sie können Halteverbotszonen für Umzüge, Anlieferungen, Transporte, Veranstaltungen, Baustellen oder Ähnliches beantragen.

Wie definiert sich eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone ist ein Bereich, in dem das Halten und Parken untersagt sind. Wird das Verbot ignoriert, kann das betreffende Fahrzeug abgeschleppt werden.

Wie wird ein Halteverbot gekennzeichnet?

Ein Halteverbot wird durch offizielle Verkehrsschilder gemäß der StVO gekennzeichnet. Diese Schilder weisen auf das Halteverbot hin und enthalten oft zusätzliche Informationen wie Datum, Uhrzeit oder Größe des betroffenen Bereichs, um den Geltungszeitraum eindeutig zu machen.

Wer stellt die Schilder auf?

Wir stellen die Schilder für die Halteverbotszone gemäß der Genehmigung auf und dokumentieren dabei Datum, Uhrzeit sowie den genauen Standort, um die ordnungsgemäße Einrichtung nachzuweisen.

Können die Schilder verschoben werden?

Nein, die Schilder müssen genau an den in der Genehmigung festgelegten Stellen aufgestellt werden. Andernfalls verliert die Halteverbotszone ihre Gültigkeit.

Kann ich den Zeitraum spontan verlängern?

Wenn eine Verlängerung absehbar oder kurzfristig erforderlich ist, können wir diese gerne für Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wann und wie erfolgt der Abbau der Schilder?

Nach Ablauf der Halteverbotszone übernehmen wir den Abbau und die Mitnahme der Schilder. Darüber stellen wir Ihnen ein Protokoll zur Verfügung.

Was passiert, wenn die Schilder beschädigt oder zerstört werden?

Falls die Schilder beschädigt oder zerstört werden, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Wir leiten die erforderlichen Maßnahmen in die Wege.